Familienrecht
außergerichtliche Beratung/Vertretung
- zu Inhalt und Zweckmäßigkeit eines Ehevertrages
- zur Vermeidung von Fehlern bei und nach der Trennung
- zur Erarbeitung einvernehmlicher Trennungsregelungen
Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- bei einvernehmlicher oder streitiger Ehescheidung
- in Unterhalts-, Vermögensauseinandersetzungs- sowie Sorgerechtsstreitsachen
Aktuelles Unterhaltsrecht
Mit
der in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform im Jahre 2008 hat die
ohnehin seit jeher oft existenzielle Unterhaltsfrage weiter an Brisanz
gewonnen. Eine zeitnahe Rechtsberatung im Zuge einer Trennung oder schon
bei Trennungsabsicht kann bereits wichtige Weichen stellen, Fehler
verhindern oder Unklarheiten beseitigen.
Auch ist vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtslage das Augenmerk junger Paare
verstärkt auf die Frage der Zweckmäßigkeit eines Ehevertrages zu
richten.


