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Familienrecht

außergerichtliche Beratung/Vertretung
  • zu Inhalt und Zweckmäßigkeit eines Ehevertrages
  • zur Vermeidung von Fehlern bei und nach der Trennung
  • zur Erarbeitung einvernehmlicher Trennungsregelungen

Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • bei einvernehmlicher oder streitiger Ehescheidung
  • in Unterhalts-, Vermögensauseinandersetzungs- sowie Sorgerechtsstreitsachen

Aktuelles Unterhaltsrecht

Mit der in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform im Jahre 2008 hat die ohnehin seit jeher oft existenzielle Unterhaltsfrage weiter an Brisanz gewonnen. Eine zeitnahe Rechtsberatung im Zuge einer Trennung oder schon bei Trennungsabsicht kann bereits wichtige Weichen stellen, Fehler verhindern oder Unklarheiten beseitigen.

Auch ist vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage das Augenmerk junger Paare verstärkt auf die Frage der Zweckmäßigkeit eines Ehevertrages zu richten.