Sozialversicherungsrecht

 

Wir beraten Sie auch in Fragen des Sozialversicherungsrechtes. Gerade hier ergeben sich Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht. Und oft werden diese Fragen erst mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses relevant.

Beispielsweise:

  • Oft ist gerade im Anschluss an ein beendetes Arbeitsverhältnis die Frage zu prüfen, ob eine durch die Bundesagentur für Arbeit verhängte Sperrzeit rechtmäßig war.
  • Der Arbeitnehmer möchte überprüft wissen, ob er tatsächlich Selbständiger/Freiberufler oder nicht doch Arbeitnehmer war.
Aber auch in den klassischen sozialrechtlichen Angelegenheiten (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungsangelegenheiten, Kassenarztangelegenheiten, Unfallversicherung sowie Erziehungs- und Kindergeldangelegenheiten) werden wir Sie umfassend und kompetent beraten.