Rechtsprechung
Hier stellen wir Ihnen eine Reihe der nach unserer Ansicht wichtigen Urteile zur Verfügung.
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers kann Schadenersatzansprüche des Verkäufers auslösen
Ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstandes nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. BGH vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Bei Gesamtschuld zwischen Architekt und Unternehmer muss AG nicht primär Einbehalte vornehmen
Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 5/06
Einrede des nicht erfüllten Vertrages trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche
Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354). BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05
Architekt haftet auch bei Gefälligkeitsarbeiten
Auch der aus bloßer Gefälligkeit planende oder überwachende Architekt haftet wie der Architekt aus einem Architektenvertrag. OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005 - 11 U 16/05
Mündliche Anzeige reicht für Mängeleinrede bei Verjährung
Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewähr-leistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.). BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - VII ZR 41/06
Der Einheitsarchitektenvertrag (AVA) enthält keinen Anspruch auf Teilabnahme
ie unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu erbringenden Leistung (Teilabnahme). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung." enthält keine Vereinbarung über eine Teilabnahme. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 300/04
Werklohn trotz Kündigung erst nach Abnahme fällig
Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, BauR 1987, 95 = ZfBR 1987, 38). BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04


