Mündliche Anzeige reicht für Mängeleinrede bei Verjährung

Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewähr-leistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.). BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - VII ZR 41/06

Der Einheitsarchitektenvertrag (AVA) enthält keinen Anspruch auf Teilabnahme

ie unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu erbringenden Leistung (Teilabnahme). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung." enthält keine Vereinbarung über eine Teilabnahme. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 300/04

Werklohn trotz Kündigung erst nach Abnahme fällig

Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, BauR 1987, 95 = ZfBR 1987, 38).  BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04